Im ersten Teil der Untersuchung wird Joachim Bumkes “Wahrscheinlichkeits”-Favorisierung für den Welfenhof zu Regensburg als Mäzen des ‘König Rother’ (seitdem opinio communis) argumentativ zurückgewiesen. Die bairischen Indikationen im Epos erweisen sich, in leicht verschobener Perspektive – weg von der Gönnerfrage, hin zu der nach der vorrangigen Rezeption des Werkes, vielmehr als primär zutreffend für die von Meves und Urbanek, unabhängig voneinander, schon 1976 erkannten Grafen-Höfe der historischen Tengelingen-Nachfahren bei Salzburg. Zu diesem Ergebnis führt unter anderem eine Text-Analyse unter dem Gesichtpunkt des rhetorisch-forensischen Stellenwertes jener bairischen Anspielungen.
In the first part of this treatise Joachim Bumke’s favouring of the Guelph Court at Regensburg as patronage of the epic of ‘König Rother’, since then opinio communis, is repudiated by several arguments. The Bavarian indications in this poem are then analyzed anew, no more under the exclusive aspect of patronage, but from the slightly different perspective of a first reception of the text. Under these premises the present descendant houses of the nobel family of Tengelingen near Salzburg prove once again as the probable first listeners of ‘König Rother’, such as have, indepently of each other, Meves and Urbanek postulated in 1976.
The new result stems among others from a further text-analysis that lays more stress on the forensic structure of those Bavarian insinuations.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1866-5381.2012.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1866-5381 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-14 |
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